| Ankermörtel: E1 | |||||||||
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E1 | E1SF | |||||||
| Einsatzgebiete | Eigenschaften | ||||||||
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Für die in diesen Produkten verwendeten Additive liegt eine EG-Konformitätserklärung gem. § 9 Bauproduktengesetz vor, so dass die Additive den Bestimmungen der EN 934-2:2001-07 entsprechen. Sämtliche Vergussmörteltypen können mit Zementen der Klassen CEM III/A, CEM III/B-NW/HS/NA oder CEM I-HS/NA (C3A-frei) geliefert werden, jedoch mit geänderten technischen Daten. |
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